Media IT Solution
Ries Christoph
Venloer Straße 40
50672 Köln
E-Mail: info@mediaitsolution.com
Nachfolgend „Agentur" genannt.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Agentur gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Leistungen aus den Bereichen Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Markenentwicklung, Online-Marketing, Content-Erstellung sowie Entwicklung, Gestaltung und Pflege von Webseiten und digitalen Plattformen.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Einzelne Regelungen dieser AGB gelten ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern; dies ist in der jeweiligen Bestimmung kenntlich gemacht. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf, soweit sie dem Kunden bei Vertragsschluss zumutbar zur Kenntnis gebracht wurden.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(1) Die auf der Website der Agentur sowie in Broschüren, Präsentationen und sonstigen Werbemitteln dargestellten Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur ein Angebot des Kunden annimmt oder wenn der Kunde ein von der Agentur erstelltes Angebot innerhalb der dort genannten Bindungsfrist annimmt. Enthält das Angebot der Agentur keine Bindungsfrist, ist es 14 Tage ab Zugang beim Kunden gültig.
(3) Die Annahme kann in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Beginnt die Agentur mit der Leistungserbringung und lässt der Kunde dies widerspruchslos geschehen, gilt der Vertrag ebenfalls als geschlossen.
(4) Kostenvoranschläge, Konzepte, Präsentationen und Entwürfe, die vor Vertragsschluss erstellt werden, sind nur dann kostenpflichtig, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(1) Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot der Agentur, einer Leistungsbeschreibung oder einem gesonderten Vertrag. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die Agentur die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (insbesondere ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Anzahl von Anfragen, eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder eine bestimmte Resonanz in Presse und sozialen Medien) wird nicht geschuldet und kann nicht zugesichert werden, da er von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (insbesondere von Algorithmen, redaktionellen Entscheidungen Dritter, Marktentwicklung und Wettbewerbsverhalten).
(3) Die Agentur ist in der Gestaltung und Umsetzung der Leistungen im Rahmen des vereinbarten Auftragsziels frei. Sie berücksichtigt begründete Änderungswünsche des Kunden im Rahmen des Zumutbaren.
(4) Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen bzw. Entwurfsvarianten ergibt sich aus dem Angebot. Sind hierzu keine Angaben enthalten, sind zwei Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis enthalten.
(5) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsumfangs, teilt die Agentur ihm mit, ob und zu welchen Bedingungen (Vergütung, Termine) die Änderung umsetzbar ist. Die Änderung wird erst nach beiderseitiger Bestätigung in Textform verbindlich. Mehraufwand, der auf nachträglichen Änderungswünschen des Kunden beruht, wird nach dem vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, nach dem üblichen Stundensatz der Agentur zusätzlich vergütet.
(6) Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung. Er benennt einen für das Projekt entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Der Kunde prüft Entwürfe, Konzepte, Texte und Freigabemuster unverzüglich und erteilt Freigaben oder Änderungswünsche in Textform. Erfolgt innerhalb einer von der Agentur gesetzten angemessenen Frist keine Rückmeldung, kann die Agentur den Kunden erneut zur Freigabe auffordern; die vereinbarten Termine verschieben sich entsprechend der Verzögerung.
(3) Der Kunde steht dafür ein, dass er an den von ihm überlassenen Materialien über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung für den vereinbarten Zweck keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte. Die Agentur ist nicht verpflichtet, überlassene Materialien auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
(4) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Angaben verantwortlich, insbesondere für Preis-, Produkt- und Pflichtangaben.
(5) Stellt der Kunde erkennbar rechtswidrige Inhalte zur Verfügung oder verlangt er deren Veröffentlichung, ist die Agentur berechtigt, die Ausführung zu verweigern, ohne dass hierdurch ihr Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen entfällt.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, gerät er in Annahmeverzug. Die Agentur kann die daraus entstehenden Mehraufwendungen und Wartezeiten nach Aufwand berechnen; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(7) Die Sicherung der eigenen Daten des Kunden (insbesondere von Website-, Shop- und Datenbankinhalten) obliegt dem Kunden, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung der Agentur vereinbart wurde. Vor Eingriffen der Agentur in bestehende Systeme hat der Kunde eine vollständige, wiederherstellbare Sicherung zu erstellen.
(1) Angegebene Termine und Fristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung eines verbindlichen Termins ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 4 rechtzeitig und vollständig erfüllt hat und dass alle notwendigen Freigaben vorliegen. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verschieben verbindliche Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände (etwa Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Störungen bei Hosting- oder Zustelldiensten, behördliche Maßnahmen, Streiks oder Epidemien) verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(4) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug der Agentur, insbesondere das Recht zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, bleiben unberührt.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der vertraglichen Vereinbarung. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart (§ 632 Abs. 2 BGB bzw. § 612 Abs. 2 BGB).
(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese von der Agentur auszuweisen ist. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer angegeben.
(3) Reise-, Übernachtungs-, Material- und sonstige Nebenkosten sowie Kosten für Fremdleistungen (§ 9) sind in der Vergütung nicht enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie werden nach Absprache gesondert berechnet und sind vom Kunden zu erstatten.
(4) Die Agentur ist berechtigt, bei Aufträgen mit längerer Laufzeit Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt sowie bei Erstaufträgen und bei Aufträgen mit erheblichem Vorleistungsanteil eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Umfang und Fälligkeit werden im Angebot ausgewiesen.
(5) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Konto der Agentur.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Nur gegenüber Unternehmern kann die Agentur zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
(7) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage nach Mahnung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zurückzustellen. Ein hierdurch entstehender Terminverzug geht nicht zu Lasten der Agentur.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht; gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.
(1) Alle von der Agentur erbrachten Leistungen (insbesondere Konzepte, Entwürfe, Texte, Grafiken, Layouts, Fotografien, Videos, Illustrationen, Quellcode und sonstige Arbeitsergebnisse) sind, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt. Die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben stets bei der Agentur bzw. den beteiligten Urhebern.
(2) Die Agentur räumt dem Kunden Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen in dem Umfang ein, der im Angebot bzw. Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung (insbesondere die Nutzung in anderen Medien, für andere Produkte, für andere Konzernunternehmen, die Bearbeitung, die Weiterentwicklung oder die Übertragung auf Dritte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
(3) Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich etwaiger Nebenkosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Kunden lediglich eine widerrufliche Nutzung zu Prüf- und Abstimmungszwecken gestattet; eine Veröffentlichung oder produktive Nutzung ist bis dahin nicht gestattet. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die Agentur die Nutzung nach vorheriger Ankündigung und fruchtlosem Fristablauf untersagen.
(4) Konzepte, Entwürfe und Varianten, die vom Kunden nicht ausgewählt und nicht bezahlt wurden, verbleiben vollständig bei der Agentur. Der Kunde darf sie weder selbst noch durch Dritte verwenden, bearbeiten oder verwerten.
(5) Die Agentur ist berechtigt, für die Arbeitsergebnisse Vorleistungen Dritter zu verwenden (z. B. Stockfotos, Schriftlizenzen, Musikstücke, Programmbibliotheken, Software-Erweiterungen). Für diese gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Agentur weist den Kunden auf wesentliche Lizenzbeschränkungen sowie auf laufende Lizenzkosten hin. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten und erforderliche Lizenzen für die Dauer der Nutzung selbst aufrechtzuerhalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(6) An Open-Source-Komponenten erwirbt der Kunde Rechte ausschließlich nach den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz.
(7) Änderungen an den Arbeitsergebnissen durch den Kunden oder Dritte sind nur mit Zustimmung der Agentur zulässig, soweit das Urheberpersönlichkeitsrecht betroffen ist. Nimmt der Kunde eigenmächtig Änderungen vor, entfällt für die veränderten Teile jede Gewährleistung der Agentur.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur eine Übersicht der tatsächlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, soweit die Vergütung nutzungsabhängig vereinbart wurde.
(1) Die Agentur ist berechtigt, auf den von ihr gestalteten Arbeitsergebnissen in angemessener und branchenüblicher Form als Urheberin genannt zu werden (§ 13 UrhG). Bei Websites kann dies durch einen dezenten Hinweis im Fußbereich erfolgen. Der Kunde darf einen solchen Hinweis nicht ohne Zustimmung der Agentur entfernen.
(2) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens und unter Verwendung der Arbeitsergebnisse zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden (insbesondere in einem Portfolio, auf der eigenen Website, in Präsentationen, in sozialen Medien und bei Wettbewerbsbeiträgen), sobald die Leistungen vom Kunden veröffentlicht wurden.
(3) Der Kunde kann der Nutzung nach Absatz 2 jederzeit in Textform widersprechen, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen. Ab Zugang des Widerspruchs unterlässt die Agentur die weitere Verwendung; eine Pflicht zur Rücknahme bereits verbreiteter Druckerzeugnisse besteht nicht.
(4) Vertrauliche Informationen des Kunden (§ 12) dürfen zu Werbezwecken nicht offengelegt werden. Ist Vertraulichkeit über das Projekt als solches vereinbart, gilt Absatz 2 nicht.
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister) einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung gegenüber dem Kunden bleibt bei der Agentur, soweit die Fremdleistung nach Absatz 2 nicht im Namen und für Rechnung des Kunden beauftragt wird.
(2) Soweit die Agentur Fremdleistungen ausdrücklich im Namen und für Rechnung des Kunden beauftragt (z. B. Mediaschaltungen, Druckaufträge, Domain- und Hostingverträge, Werbebudgets bei Plattformbetreibern), kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Der Kunde bevollmächtigt die Agentur hierzu im erforderlichen Umfang und stellt sie von den entsprechenden Verbindlichkeiten frei.
(3) Bei Aufträgen an Dritte mit erheblichem Volumen kann die Agentur einen entsprechenden Vorschuss oder eine Direktzahlung des Kunden an den Dritten verlangen.
(4) Für Leistungen und Ausfälle Dritter, die der Kunde selbst beauftragt hat oder die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eingesetzt werden (z. B. ein vom Kunden vorgegebener Hosting-Anbieter, eine vorgegebene Software oder ein vorgegebener Dienstleister), haftet die Agentur nicht; sie schuldet insoweit lediglich die sorgfältige Auswahl und Koordination.
(1) Für Leistungen, die einen bestimmten Erfolg zum Gegenstand haben (Werkvertrag), gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben. Für Leistungen, die eine Tätigkeit als solche zum Gegenstand haben (Dienstvertrag, z. B. laufende Betreuung, Beratung, Kampagnensteuerung), gilt Gewährleistungsrecht nicht; die Agentur schuldet insoweit eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem anerkannten Stand der Technik und den Regeln der Branche.
(2) Der Kunde prüft die Arbeitsergebnisse nach Übergabe bzw. Bereitstellung unverzüglich. Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe und verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen; anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht keine solche Rügeobliegenheit.
(3) Bei einem Mangel hat die Agentur zunächst das Recht zur Nacherfüllung, also zur Beseitigung des Mangels oder zur Neuherstellung nach ihrer Wahl. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung endgültig fehl, wird sie verweigert oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach § 11 verlangen.
(4) Abweichungen, die auf einer nachträglichen Änderung durch den Kunden oder Dritte, auf einer unsachgemäßen Nutzung, auf einer vom Kunden vorgegebenen Systemumgebung oder auf Änderungen bei Plattformen, Browsern, Endgeräten oder Diensten Dritter beruhen, stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für gestalterische Auffassungsunterschiede, sofern die Leistung dem freigegebenen Entwurf entspricht, sowie für geringfügige, technisch bedingte Farb- und Darstellungsabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckerzeugnis.
(5) Die Agentur schuldet keine dauerhafte Fehlerfreiheit von Software, keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Websites und keine Kompatibilität mit künftigen Versionen von Systemen Dritter, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Eine rechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse (insbesondere auf wettbewerbs-, marken-, urheber-, kennzeichen- und lebensmittelrechtliche Zulässigkeit) schuldet die Agentur nicht. Sie weist den Kunden auf erkennbare rechtliche Risiken hin, ersetzt jedoch keine anwaltliche Beratung. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte verantwortlich.
(7) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen einer übernommenen Garantie; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Gegenüber Verbrauchern gelten ausnahmslos die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich als Leistung der Agentur vereinbart war.
(7) Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass vom Kunden gelieferte oder freigegebene Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und stimmt sich mit ihm über das weitere Vorgehen ab.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Budgets, Kundendaten, Zugangsdaten und technische Unterlagen) vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von drei Jahren fort, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG zeitlich unbegrenzt, solange sie geheim bleiben.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist. Die Weitergabe an Subunternehmer nach § 9 ist zulässig, soweit diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(3) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website der Agentur enthält die Datenschutzerklärung.
(4) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten weisungsgebunden für den Kunden verarbeitet (etwa bei der Pflege einer Website, beim E-Mail-Marketing oder bei der Betreuung von Formularen und Nutzerdaten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Textform ab.
(5) Der Kunde bleibt für die von ihm verantworteten Verarbeitungen datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er stellt sicher, dass für alle von ihm übermittelten personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage besteht.
(6) Zugangsdaten, die dem jeweils anderen zur Verfügung gestellt werden, sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Nach Vertragsende gibt die Agentur ihr überlassene Zugangsdaten frei bzw. löscht sie, sobald sie für die Vertragsabwicklung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Verträge über einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Verträge über laufende Leistungen (Dauerschuldverhältnisse, z. B. laufende Betreuung, Wartung, Content-Pflege, Kampagnensteuerung) laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist, wenn er wiederholt gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt oder wenn er die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte verlangt.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. per E-Mail). Eine strengere Form als die Textform wird nicht verlangt.
(5) Wird ein Vertrag über Werkleistungen vom Kunden nach § 648 BGB ohne von der Agentur zu vertretenden Grund gekündigt, behält die Agentur den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Die gesetzliche Vermutungsregel des § 648 Satz 3 BGB bleibt unberührt; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Anspruchs unbenommen.
(6) Bereits erbrachte und abnahmefähige Teilleistungen sind bei Vertragsbeendigung in jedem Fall zu vergüten. § 7 Abs. 3 (Rechteübertragung erst nach vollständiger Bezahlung) gilt auch nach Vertragsbeendigung fort.
(7) Auf Verlangen des Kunden übergibt die Agentur nach Vertragsende die dem Kunden zustehenden Arbeitsergebnisse und Zugangsdaten in einem gängigen Format. Ein hierdurch entstehender Aufwand kann nach Aufwand berechnet werden, soweit er über die bloße Herausgabe hinausgeht.
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Über die Voraussetzungen, die Fristen, die Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs sowie über ein etwaiges vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts wird der Verbraucher vor Vertragsschluss durch eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars informiert. Diese Widerrufsbelehrung ist Bestandteil des Vertrages und geht diesen AGB im Konfliktfall vor.
(3) Wünscht der Verbraucher, dass die Agentur mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist hierfür seine ausdrückliche Aufforderung in Textform erforderlich. Widerruft er anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach § 357 Abs. 8 BGB.
(4) Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Ob diese Ausnahme im Einzelfall greift, ist gesondert zu beurteilen; die Agentur weist im Angebot darauf hin.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Köln. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Agentur ist außerdem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht; insoweit gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.
(3) Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Vorrang haben stets individuelle Vereinbarungen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand dieser AGB: 1. September 2026